Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer Kinder hat, wird schon oft gedacht haben: Ich hätte nie geglaubt, dass so etwas passiert. Und gerade weil Kinder immer wieder überraschendes tun, ist eine Privathaftpflichtversicherung für Familien unerlässlich. Im Regelfall ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden. Oftmals werden Privathaftpflichtversicherungen auch im Paket mit anderen Sachversicherungen wie bspw. der Hausratversicherung angeboten. Ein Vergleich lohnt sich hierbei immer, denn manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Rabatte gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. Ein Eigenanteil von 150 Euro oder 250 Euro pro Schadensfall wirkt zunächst einmal hoch, entpuppt sich auf die Laufzeit und die Schadenshäufigkeit sowie die dadurch erzielten Einsparungen herunter gerechnet als sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die persönliche Gesundheit liegt nur zu einem Teil in den eigenen Händen. Gut, wenn die Absicherung für den Fall der Fälle umfassend ist. Eine Lösung hierfür ist der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief der Zurich. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit Schwerpunkt der Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen bzw. mit vorgezogener Leistung bei einer schweren Erkrankung.
Mit dem Eagle Star Krankheits-Schutzbrief ist man bei der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung optimal abgesichert. Schnell und unkompliziert erhalten Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme. Wie diese das Geld verwenden, entscheiden sie selbst. Für Behandlungskosten, zusätzliche Ausgaben für spezielle Therapien, Umbauten oder die laufenden Fixkosten. So können die Versicherten ganz in Ruhe gesund werden und Ihr Leben neu ordnen.
Den Eagle Star Krankheits-Schutzbrief gibt es in zwei Varianten: Der Krankheits-Schutzbrief dient zur selbstständigen Absicherung bei schweren Erkrankungen, während der er- weiterte Krankheits-Schutzbrief eine Risiko-Lebensversicherung mit zusätzlicher Leistung bei schwerer Erkrankung ist. Alles in allem umfasst der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief exzellente Produkteigenschaften. Neben garantierten Beiträgen bei gleichzeitig garantierter Versicherungssumme ist auch eine kostenlose Mitversicherung von Kindern vorgesehen. Die Nachversicherungsgarantie, also die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderung bestimmter persönlicher Lebensumstände, ist ebenfalls ein wichtiger Baustein. Außerdem sind verschiedene Zusatzoptionen möglich, wie etwa der Erwerbsunfähigkeitsschutz, die Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einem Alter von 75 Jahren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Renovierung von Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. In vielen Fällen geht es gar nicht anders, als sich am Ende vor Gericht wiederzufinden. Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt dabei die Position der Bewohner und räumt mit einigen gängigen Vertragsklauseln auf.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Allerdings wird seit Jahren die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Nun haben die Richter in Bezug auf diese Reparaturen entschieden, dass auf Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, keine Renovierungsverpflichtungen automatisch über den Mietvertrag abgewälzt werden können.
Außerdem wurde entschieden, dass unabhängig davon, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert bezogen wurde, die so genannte Quotenklausel unwirksam ist. Dabei geht es um den Fall, dass Mieter vor Ablauf der typischen Renovierungsintervalle ausziehen. Bei Flur, Bad und Küche liegen diese Intervalle bei drei Jahren und bei den Haupträumen bei fünf Jahren. Bisher konnten Mieter, die nur kurze Zeit in einer Wohnung gelebt haben, im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die prozentualen Anteile konnten dabei variieren.
Auf Richterseite hatte man vor allem bemängelt, dass Mieter damit unangemessen benachteiligt würden, da sie auf diese Weise nicht nur ihre eigenen Abnutzungen beseitigen müssten, sondern auch diejenigen des Vormieters. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, zeigt die Aussage von Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund, wonach solche Klauseln in jedem zweiten Mietvertrag vorkommen würden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Riester-Rente erweist sich großer Beliebtheit. Besonders das Zinstief sorgt dafür, dass die staatlich geförderte Rente eine tragende Säule der privaten Altersvorsorge ist. Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Zum Jahresende 2014 stieg die Zahl der Riester-Versicherungsverträge laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf annähernd 10,85 Millionen. Der Statistik zufolge schlossen die Deutschen im Jahr 2014 rund 463.700 neue Riester- Versicherungsverträge ab – das waren fast 2,4 Prozent mehr als 2013.
Inzwischen steigt auch die Zahl derer, die eine Riester-Rente beziehen. Laut GDV beziehen mittlerweile 50.000 Riester- Versicherungssparer der „ersten Stunde“ eine entsprechende Rente. Wie sinnvoll diese Entscheidung für jeden Einzelnen war, zeigt eine Untersuchung des unabhängigen Instituts für Transparenz (ITA), die jüngst Riester-Renten der „ersten Generation“ analysierte. Dabei kam heraus, dass selbst ein Single ohne Kind über zwölf Jahre eine durchschnittliche Rendite auf den Eigenbeitrag von 3,99 Prozent erzielte, mit Kind erreicht der Wert sogar 5,77 Prozent – eine mögliche zusätzliche Steuerersparnis nicht eingerechnet.
Am besten schnitten im Vergleichsfeld übrigens die Riester- Produkte der Lebensversicherer ab. Die Riester-Fonds mussten hingegen in der Finanzkrise starke Wertverluste hinnehmen, die sie in den Folgejahren bis Anfang 2014 nicht mehr aufholen konnten. Entscheidend für die Höhe der Rendite ist dabei zudem stets die Ausnutzung der staatlichen Förderung. Jeder Sparer, der im Rahmen eines Riester-Vertrags vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält pro Jahr 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Wer weniger als die genannten vier Prozent einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2014 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro. Über die Zulagen hinaus können Riester-Sparer von Steuerermäßigungen profitieren. Allerdings erkennt das Finanzamt bei Riester-Verträgen höchstens 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben an. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Autos müssen bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, damit sie auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. Bei Mofas und Mopeds ist das anders. Sie gelten als so genannte zulassungsfreie Fahrzeuge. Daher reichen für das Fahren auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen aus. Neben Mofas und Mopeds gehören zu den zulassungsfreien Fahrzeugen auch bestimmte leistungsstarke Elektrofahrräder, Segways, Quads und Trikes oder auch motorisierte Krankenfahrstühle.
Jedes Jahr zum 1. März werden die Versicherungskennzeichen getauscht. Sie kommen in den drei Farben schwarz, blau und grün vor. Seit dem 1. März 2015 dürfen Mofas und Mopeds dann nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Dabei sollte man den jährlichen Farbwechsel nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer noch mit den alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Also sollten sich Mofa- und Mopedfahrer sowie alle anderen möglichst schnell zu ihrem Kraftfahrtversicherer aufmachen und in diesem Jahr auf die Farbe blau achten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die meisten Deutschen kennen es aus eigener Erfahrung: Als gesetzlich Versicherter stößt man immer wieder an die Grenzen der Basisleistungen. Wer mehr als die Standardversorgung haben möchte, muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Abhilfe schafft hier nur eine private Krankenzusatzversicherung, die die entsprechenden Wunschleistungen übernimmt. Je nach Vertragsgestaltung werden beispielsweise die Kosten für ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus und die Behandlung vom Chefarzt getragen. Andere Verträge übernehmen die Kosten für regelmäßig neue Brillen, Naturheilverfahren oder Zahnersatz.
Am häufigsten fallen die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung beim Besuch des Zahnarztes auf. Ein kaputter Zahn kann schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen.
Wer auf Naturheilverfahren und anthroposophische Behandlungs- sowie Heilmethoden setzt und die Kosten nicht privat tragen möchte, kann mit einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung diesen Belastungen aus dem Weg gehen. Entsprechende Tarife tragen dann die Kosten für Naturheil- verfahren sowie diverse Alternativbehandlungen, wie etwa Akupunktur oder Homöopathie.
Auch Krankenhausaufenthalte lassen sich bekanntlich nur selten ganz vermeiden. Ein normaler Patientenbesuch verdeutlicht dabei bereits die Wichtigkeit einer ruhigen und erholsamen Atmosphäre für die persönliche Genesung im Krankenhaus. Egal ob Routineeingriff oder schwierige Operation – die Zeit nach dem Eingriff ist für jeden Patienten entscheidend, um möglichst schnell wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Da stören jedoch beispielsweise schnarchende Mitpatienten oder redselige Bettnachbarn erheblich. Abhilfe schaffen hier die Krankenhaustarife. Je nach Tarif ist dabei nicht nur die Unterbringung im Einzelzimmer, sondern auch die Versorgung durch den Chefarzt abgedeckt. Zudem erlauben viele Tarife die freie Wahl der Klinik. In Kombination mit anderen Tarifen sind wiederum auch Zahnersatz- oder Brillenleistungen günstiger zu haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Viele Menschen planen derzeit ihren Sommerurlaub 2015. Wer frühzeitig bucht, kann davon ausgehen, tatsächlich einen Platz in einem Top-Hotel in dem gewünschten Urlaubsziel oder auf der Traumkreuzfahrt zu erhalten. Doch was passiert, wenn einem etwas dazwischenkommt, was man unmöglich einplanen konnte und gezwungen wird, die Reise nicht anzutreten?
In einem solchen wünscht sich natürlich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Diese erstattet dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten. Der erste Blick richtet sich dabei auf die Kosten der Reise. Ist diese besonders teuer, liegt die Vermutung nahe, dass sich eine Absicherung eher lohnt. Solche Versicherungen können aber nicht nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen werden, sondern auch für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Sie greifen zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, Unfallverletzungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, einem unerwarteten Arbeitsplatzwechsel oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Vor allem die US-Online-Plattform Uber steht stellvertretend für die Verbreitung von Fahrdienst-Apps, die private Fahrtanbieter und Fahrgäste schnell und bequem zusammenbringen und so gemeinsame Autofahrten gegen ein Trinkgeld organisieren. Solche Angebote sind in Deutschland zwar noch relativ neu, allerdings hat es sich anderswo bereits gezeigt, wie schnell eine Verbreitung von statten gehen kann. Gleichzeitig dürfte es noch eine ganze Weile dauern, bis alle rechtlichen Unsicherheiten aus dem Weg geräumt sind. Dabei ist nicht nur von Bedenken und Gerichtsprozessen der Taxi-Branche gegen solche Fahrdienst-Apps die Rede. Es ergeben sich auch versicherungstechnische Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Derzeit taucht auch immer wieder die Frage auf, welchen Kfz-Versicherungsschutz die Anbieter der Fahrten als auch mögliche Geschädigte durch solche Fahrten haben. Einen Überblick bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach sind bei einem Unfall die Insassen genauso geschützt, wie andere Geschädigte. Laut GDV übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ihren Schaden. Dieser Schutz greift auch dann, wenn der Versicherte eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt hat, zum Beispiel gewerbliche Personenbeförderung. Für den geschädigten Dritten hat dies keine Konsequenzen. Der Versicherungsnehmer hingegen kann von seinem Versicherer in Regress genommen werden bzw. kann der Versicherer den Vertrag auch kündigen, heißt es weiter. In der Vollkaskoversicherung hingegen kann der Versicherungsschutz laut GDV vollständig erlöschen oder der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn der Fahrzeughalter seine Vertragspflichten verletzt hat – also beispielsweise die geänderte Art und Verwendung des Fahrzeuges nicht mitgeteilt hat. Daher ist bei Fahrdienst-Apps Vorsicht geboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)